AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. ALLGEMEINES
All unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichungen von diesen, Nebenabreden sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Abweichende Vertragsbedingungen der Geschäftspartner verpflichten in keinem Fall, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Durch Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil und vom Auftraggeber auch für künftige Geschäfte zur Gänze anerkannt.
Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen Teilen verbindlich.
Anbote sind freibleibend und unverbindlich.

2. PREIS
Preise verstehen sich in Euro inkl. Umsatzsteuer, oder in der sonst ausgewiesenen Währung frei Haus, jedoch ohne Zoll und ohne sonstige Einfuhrabgaben.
Die in Angeboten, Prospekten und sonstigen Werbeschriften angeführten Preise gelten als freibleibend und verstehen sich ab Standort Wien.
Falls nicht anders vereinbart werden im Falle von Preisänderungen die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise verrechnet.
Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders festgelegt ist, binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.
Reklamationen verlängern das Zahlungsziel nicht.
Das Recht auf Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängel oder sonstiger Gegenansprüche oder auf Aufrechnung mit solchen durch den Käufer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eingehende Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.
Die Zahlung hat bar oder mit Banküberweisung zu erfolgen. Wir sind nicht verpflichtet, sonstige Zahlungsmittel beispielsweise Schecks anzunehmen; eine ausnahmsweise ausdrückliche Annahme erfolgt nur zahlungshalber, wobei Diskont- und Einzugsspesen zu Lasten des Käufers gehen.
Tritt bei einer fälligen Rechnung Verzug ein oder verschlechtert sich die Vermögenslage des Käufers nach Vertragsabschluß wesentlich, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unabhängig davon, ob zuvor eine Stundung gewährt wurden sofort fällig. Außerdem sind wir in diesem Falle berechtigt, entweder Vorausleistungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, oder ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten oder vom Käufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren.
Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, zumindest jedoch 15% verrechnet.
Weiters ist der Käufer verpflichtet, im Verzugsfalle alle dadurch entstehenden Spesen, insbesondere Mahnspesen und Eintreibungskosten zu ersetzen.
Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und diese voraus in Rechnung zu stellen.

4. LIEFERUNG, VERZUG, UNMÖGLICHKEIT
Der Kunde genehmigt die Auslieferung der Ware durch firmeneigene Fahrzeuge, durch von uns beauftragte Frachtführer sowie Post oder Bahn. Zugesagte Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung sowie Klärung aller technischen, finanziellen und kaufmännischen Belange voraus. Weiters sind wir in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Hindernisse, die von uns nicht wenigstens grob fahrlässig herbeigeführt wurden, berechtigt, Lieferfristen und -termine angemessen zu verlängern und zu verschieben. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu berechnen. Bei Abänderung des Auftrages bleibt eine Verlängerung der ursprünglichen Lieferzeit vorbehalten. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet. Etwaig vorkommende Schäden berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Sendung.
Soweit die Erfüllung unserer Vertragspflicht durch ein unvorhersehbares und nicht abwendbares Ereignis gehindert wird, trifft uns keine Haftung. In diesem Fall wird der Vertragspartner unverzüglich über den Eintritt des Ereignisses, seine voraussichtliche Dauer und das Ausmaß der Beeinträchtigung informiert. Dies gilt insbesondere für alle Fälle von Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung in Folge höherer Gewalt oder sonstiger von uns bzw. unseren Zulieferanten nicht verschuldeter
Umstände. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder betreffend des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Sollte uns die Lieferung endgültig unmöglich werden, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Vertragspartner auch bei einem von uns – zumindest grob fahrlässig - verschuldeten Lieferverzug, bedarf aber in diesem Fall der vorigen Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist. Schadenersatzansprüche, Deckungskäufe oder sonstige Ansprüche stehen unseren Vertragspartnern aus einer allfälligen von uns vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen nicht zu.
Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, so bleibt unser Anspruch auf Zahlung aufrecht. Wir behalten uns in diesem Fall allerdings vor, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten zu können.

5. GEWÄHRLEISTUNG
Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche unverzüglich zu melden. Gewährleistungsansprüche können bis maximal zwölf Monate nach Übergabe der Ware geltend gemacht werden.
Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes besteht nicht. Falls ein unter die Gewährleistung fallender Mangel vorliegt, sind die mangelhaften Teile nach unserer Wahl instand zu setzen oder zu ersetzen. Sollten wir dazu trotz Setzung einer Nachfrist von mindestens sechs Wochen nicht in der Lage sein, kann vom Käufer auch Wandlung oder Minderung begehrt werden.
Der Käufer ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen.
Es gelten produktionsbedingte geringfügige Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material ebenso wie Farb- oder Maserungsabweichungen bei Holz oder Stoff durch den Besteller als vorweg genehmigt.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm mitgeteilten Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise oder Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften wir in keinem Fall.
Die Haftung für Schäden welcher Art immer, insbesondere Folgeschäden und entgangenen Gewinn, welche ein Unternehmer durch die Beschädigung einer Sache infolge eines fehlenden Produktes erleidet, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder Werklohnes samt Zinsen und Nebengebühren vor.
Die Veräußerung der gelieferten und in unserem Eigentum stehenden Waren bedarf unserer Zustimmung und ist nur unter der Voraussetzung zulässig, dass der Käufer seine Forderung aus diesem Verkauf gegenüber Drittschuldner an uns abtritt.
Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig, sind wir zum sofortigen Vertragsrücktritt, auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt.
Der Käufer ist verpflichtet während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und uns unverzüglich zu verständigen, falls von Dritten auf den Kaufgegenstand gegriffen werden sollte.

7. SCHUTZ-RECHTE
Pläne, Skizzen, Entwürfe und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum.
Mit dem Verkauf der Waren gehen die damit verbundenen Rechte, insbesondere Patent-, Marken-, Musterschutz -, Urheber- und sonstige Rechte nicht auf den Käufer über, welcher verpflichtet ist, diese Rechte uneingeschränkt zu beachten.

8. GELTENDES RECHT, GERICHTSSTAND, ERFÜLLUNGSORT
Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner unterliegt österreichischem Recht.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die Kollisionsnormen kommen auf das jeweilige Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
Erfüllungsort ist Wien. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Wien, im März 2018
Kollmann Wohndesign
Theresianumgasse 8/4
1040 Wien

           



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